Was Sie über den Gefahrstoff Asbest wissen müssen:

Asbest im Haus

Ihr Risiko, wenn Sie eigenständig an Asbest arbeiten:
Gesundheitsgefahr / Strafanzeige / Geld- oder Freiheitsstrafe
Strafanzeige 90%
Geld- oder Freiheitsstrafe 80%

Grundsätzlich sind Arbeiten an asbesthaltigen Materialien verboten! Das gilt auch für asbesthaltige Bauteile in und an Gebäuden!

 

Das Verbot gilt für alle – also für Privatpersonen, Bauherren, Handwerker und Firmen gleichermaßen.

 

Es gibt nur sehr eng gefasste Ausnahmen, für die Sie ausnahmslos nach den gesetzlichen Vorgaben vorgehen müssen.

 

Asbest ist ein krebserzeugender Gefahrstoff und unterliegt den gesetzlichen Regelungen der Gefahrstoffverordnung, der Asbestrichtlinie, den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), dem Chemikaliengesetz, sowie der europäischen Chemikalienverordnung (CLP) und weiteren Vorschriften, die unter anderem die Entsorgung regeln.

 

Was dürfen Sie also Zuhause tun, wenn Sie Asbest in Ihrer Immobilie haben? Sie persönlich?! Gar nichts!*

*) Die sehr eng gefassten Ausnahmen beschreibe ich weiter unten

Geprüft: Staatliche Sachkunde für Probennahme von Asbest nach den Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 519 Anlage 4C. Rufen Sie mich gleich an, wenn ich Sie in Ihrer Immobilie unterstützen soll!

Welche Asbestarten es gibt, wo diese im Haus zu finden sind und was Sie auf keinen Fall tun dürfen, habe ich in diesem Video zusammengefasst. Schauen Sie es sich gleich an!

Asbest in Gebäuden

Warum wird denn eigentlich so ein Fass aufgemacht, wenn es um Asbest geht?

Asbest ist ein krebserzeugender Gefahrstoff und kann zu schwerwiegenden Krankheiten führen!

Trotzdem die Verwendung von Asbest seit 1993 verboten ist, findet es sich immer noch an vielen Stellen von älteren Gebäuden.

Teilweise ist es offen zu sehen (z.B. als Asbestzement in Wellasbestplatten oder Asbestzementtafeln, sogenannte Eternitplatten), teilweise ist es versteckt (z.B. im Putz, in Fliesenklebern oder in Fußbodenbelägen).

Bei falschem Umgang mit asbesthaltigen Materialien können ganz feine Asbestfasern freigesetzt werden, die eingeatmet werden können und dann Asbestose, Lungenkrebs oder ein Mesotheliom verursachen können.

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Asbest・Die tödliche Faser (über Google-Suche)

Asbest・Die tödliche Faser

Weitere Informationen zu Asbest finden Sie in der ARD Dokumentation. Aus der ARD-Mediathek: "Asbest war einst die Wunder-Faser und kam bis in die frühen 90er Jahre massiv zum Einsatz. Sie steckt heute noch in Millionen Immobilien und Baustoffen aller Art: In Bodenbelägen, Heizungssystemen, Wandisolierungen, Dachkonstruktionen und ungezählten anderen Stellen. Die schrecklichen Folgen werden erst viele Jahre später entdeckt: Asbest kann hoch aggressiven Krebs verursachen, der nahezu immer tödlich verläuft."

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Asbest, eine unendliche Geschichte (über Google-Suche)

Asbest, eine unendliche Geschichte

In der arte-Dokumentation finden Sie ebenso weitere Informationen zu Asbest. Aus der arte-Mediathek: "Asbest brennt nicht, wehrt Nässe ab, lässt sich mit Zement mischen und zur Textilie verspinnen. Der Stoff isolierte jahrzehntelang die Stahlskelette der Hochhäuser, steckte in Autoreifen, Fußböden oder Haarfönen. Obwohl Asbest in der EU seit 2005 weitgehend verboten ist, legt die Dokumentation offen, wie das gesundheitsgefährdende Material dennoch produziert und vermarktet wird."

Häufige Fragen zum Thema Asbest

Muss ich mein Asbest-Dach abreißen?

Nein! Ein unbeschädigtes Asbest-Dach müssen Sie nicht abreißen lassen. Sollte allerdings die Nutzungsdauer Ihres asbesthaltigen Daches erreicht oder bereits überschritten sein, dann kann sogar unter Umständen eine sofortige Sanierung angeordnet werden.

Dürfen Privatleute an Asbest arbeiten?

Grundsätzlich nein! Es gibt sehr eng gefasst Ausnahmen, um zum Beispiel einen intakten Asbest-Blumenkübel oder einige unbeschädigte Fassadenplatten der korrekten Entsorgung zuzuführen! Wenn Sie dabei Asbestfasern freisetzen, sind Sie dran!

 

Sprich: Natürlich „können“ Sie sich beispielsweise einfach, ohne Erlaubnis, Nachbars Fahrrad schnappen … Sie müssen aber mit den strafrechtlichen Konsequenzen leben!

 

Gleiches gilt für den Umgang mit Asbest. Ohne einen entsprechenden Sachkundenachweis dürfen Sie keine Arbeiten an Asbest durchführen!

Darf ich mein Asbest-Dach reinigen oder beschichten?

Nein! Unbeschichtete Asbestzement­dächer, oder unbeschichtete asbesthaltige Wandverkleidungen dürfen weder gereinigt noch beschichtet werden.

 

Ein KI-generiertes Bild, zeigt einen Mann, der verbotener Weise sein asbesthaltiges Dach mit einem Hochdruckreiniger sauber macht. Ein großes rotes "X" symbolisiert, dass dies verboten ist.Gleiches gilt für bereits beschichtete Asbestzementprodukte, deren Beschichtung nicht mehr unbeschädigt ist.

 

Wichtig: Dieses Verbot gilt auch für Privatpersonen!

Asbest-Proben nehmen

Beauftragen Sie hierfür unbedingt einen Fachmann, den sogenannten Sachkundigen für Asbest. Wenn ich Sie hierbei unterstützen darf, melden Sie sich gerne!

Keine Wiederverwendung

Einmal ausgebaute asbesthaltige Materialien dürfen nicht wiederverwendet werden! Asbestmaterialien dürfen nicht neu eingebaut werden. Sie dürfen also eine Asbestschindel nicht an einer Stelle ausbauen und an einer anderen Stelle wieder einbauen, weil zum Beispiel eine Schindel gebrochen ist; gleiches gilt für eventuell vorrätige Asbestschindeln, die Sie noch im Keller liegen haben.

 

Als Ausnahme gilt: Wenn Sie einzelne asbesthaltige Teile ausgebaut haben, um andere Tätigkeiten durchzuführen, dürfen Sie das ausgebaute (intakte !) Teil wieder fachgerecht an der selben Stelle einbauen.

Entsorgung von Asbest

Der Gefahrstoff Asbest ist Sondermüll und muss über eine hierfür zugelassene regionale Deponie entsorgt werden. Achtung: Demontierte asbesthaltige Materialien dürfen auf keinen Fall zerkleinert werden!

 

Aufkleber mit einem großen "a" und der Aufschrift "Achtung enthält Asbest"

Der Transport hat grundsätzlich staubdicht und unbeschädigt zu erfolgen. Der Abfall ist entsprechend zu kennzeichnen.

 

Wichtig zu wissen: Bei größeren Mengen Asbestmaterial müssen für den Transport Genehmigungen eingeholt werden! Die Annahme der Deponie muss über einen entsprechenden Entsorgungsnachweis dokumentiert werden.

 

Eine illegale Entsorgung von Asbest-Abfall ist eine Straftat!

Für Profis: Asbest im Bauschutt

Wenn abgebrochenes Material auf einem Haufen Bauschutt liegt, lässt sich kaum noch erkennen wo das Material vorher eingebaut war. Um den Sachverständigen bei der visuellen Erstüberprüfung des Bauschutts auf Asbest zu unterstützen, hat der Gesamtverband Schadstoffsanierung aktuelle Bestimmungsblätter zur visuellen Bestimmung von Asbest in Abbruchmaterialien herausgebracht.

Muss ich mein Haus auf Asbest überprüfen lassen?

Niemand darf durch freigesetzte Asbestfasern gefährdet werden! Deshalb macht es Sinn die Immobilie auf Asbest zu untersuchen, bevor zum Beispiel Arbeiten am Dach, an der Heizung, am Putz, hinter Fliesen oder an Bodenbelägen stattfinden.

Wenn die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft tritt, ist hier sogar vorgesehen, dass die Immobilie vor Beginn von Arbeiten auf Schadstoffe (insbesondere auf Asbest) zu erkunden ist.

Wenn ich Sie hierbei unterstützen kann, sprechen Sie mich gerne an!

Umgang mit Asbest

Lassen Sie am besten die Finger davon!

Egal was Sie machen: die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit anderer, darf nicht gefährdet werden!

 

Asbest-Abfall, der zur Entsorgung in sogenannten "Big-Bags" gesammelt wurdeDie Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) und die Vorschriften zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA 23) müssen ausnahmslos eingehalten werden!

Was sind ASI-Arbeiten?

Grundsätzlich sind alle Arbeiten an Asbest verboten. Ausnahmen bestehen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) durch entsprechend geschulte Sachkundige.

 

Das generelle Verbot von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien gilt auch für Privatpersonen, sobald diese andere Menschen oder die Umwelt gefährden würden. 

Darf ich mein Asbest-Dach überdecken (verdecken)?

Nein, das ist verboten! Asbesthaltige Materialien dürfen Sie weder überdecken noch überbauen! Sie dürfen auch keinerlei Aufständerungsarbeiten vornehmen (zum Beispiel für Stützvorrichtungen von Solarmodule).

 

Das Verbot gilt gleichermaßen für Asbestzement­dächer und Wandverkleidungen aus asbesthaltigem Material. 

 

Hier legt der Gesetzgeber nochmal ausdrücklich nach: Sämtliche Verbote gelten auch für private Haushalte!

Ich will doch aber nur ein bisschen...

Nein, nein und nochmals nein!

 

- Asbest ist lebensgefährlich! Es dürfen keinerlei Asbestfasern freigesetzt werden!

 

- Asbest ist ein Gefahrstoff! Asbest gilt als Sondermüll und darf auf keinen Fall über den normalen Müll oder Sperrmüll entsorgt werden.

 

- "Es ist doch aber mein Haus!" werden Sie jetzt vielleicht sagen. Das ist den Asbestfasern aber egal. Wenn Sie Asbestfasern freisetzen und damit die Umwelt oder andere Menschen gefährden, sind Sie haftbar!

 

- Materialien mit schwach gebundenem Asbest (siehe Video) enthalten viel mehr Asbestfasern als Asbestzementprodukte! Die relativ lose darliegenden Fasern können extrem leicht an die Luft abgegeben werden und somit eingeatmet werden. Lassen Sie hier unbedingt die Finger davon! 

 

- Asbestfasern sind mit dem bloßen Auge nicht sichtbar! Ohne entsprechende Sachkunde ist die Gefahr viel zu groß, dass Sie Asbestfasern verbreiten und damit Dritte und die Umwelt gefährden! Die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang nach TRGS 519 sowie die Einhaltung aller weiteren Regelungen ist gesetzlich vorgeschrieben!

Die Katze im Sack?

Kaufen Sie nicht die Katze im Sack! Nehmen Sie einen Baugutachter mit, bevor Sie teure Mängel übersehen!

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