Gebäudeschäden nach Hochwasser instandsetzen

von Carsten Nessler
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Hochwasser – und was zu tun ist, wenn es endlich wieder aus dem Haus ist:

Nicht jeder ist mit trockenen Füßen davon gekommen. Wenn Ihre Immobilie durch das Hochwasser beschädigt wurde, müssen Sie handeln.

Eigensicherung / Eigenschutz geht vor!

Schützen Sie sich und Ihre Gesundheit. Achten Sie auf potentielle Gefahrenquellen bevor Sie zu handeln anfangen! (Strom, Gas, Stolpergefahren, scharfkantige Gegenstände, Tragfähigkeit von Decken / Böden, Einsturzgefährdung, verunreinigtes Wasser…)

 

Schadenminderung

Retten Sie, was zu retten ist! Auch von Seiten der Versicherung sind Sie angehalten den Schaden so gering wie möglich zu halten (die sog. Schadenminderungspflicht) – dies betrifft auch Ihre Verpflichtung, Folgeschäden durch Schadenminderung zu verhindern. Also unternehmen Sie was möglich und zumutbar ist um den Schaden klein zu halten.

 

Fotodokumentation des Schadens

Erstellen Sie aussagekräftige nachvollziehbare Bilder des Schadens (Übersichtsbild mit Bezug auf Ihre Immobilie / die betroffenen Räumlichkeiten; Bilder der einzelnen Schäden in Bezug auf Ihre Immobilie / die betroffenen Räumlichkeiten; keine Nahaufnahmen die etwas so eingegrenzt zeigen, dass es keinen Bezug zu Ihrer Immobilie hat und irgendwo anders sein könnte!)

 

Beschreiben Sie die Schäden

Beschreiben Sie die entstandenen Schäden in einer Liste und beziffern (sofern möglich) die Schadenhöhe / Kosten zur Wiederherstellung. Hierbei kann Ihnen auch ein Baugutachter helfen; der Sachverständige nimmt den Schaden auf, dokumentiert die Schäden und erstellt ein Gutachten mit einer Kostenschätzung des entstandenen Schadens.

 

Beschädigte Sachen aufbewahren

Bei Versicherungsschäden: Sofern möglich lassen Sie die Schäden unverändert. Ist dies nicht möglich, dokumentieren Sie die Schäden wie oben beschrieben und heben Sie die beschädigten Sachen auf, bis die Versicherung die Möglichkeit hatte diese zu begutachten.

 

Meldung des Schadens an die Versicherung

Wenn Ihr Schaden versichert ist, melden Sie diesen Ihrer Versicherung (am besten schriftlich / per Fax – wenn Sie den Schaden telefonisch melden, dann notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, sowie den Namen und die Funktion des Ansprechpartners. Lassen Sie sich alle telefonisch getroffenen Vereinbarungen schriftlich bestätigen)

Fügen Sie Ihrer Schadensanzeige eine Beschreibung des Schadens, die Auflistung der Schäden, sowie die Bilder bei (Schicken Sie auch ein Bild Ihrer Immobilie / Räumlichkeiten mit, das diese vor dem Schadenseintritt zeigt)

 

Instandsetzung / Trocknung

Bitte bedenken Sie bei der Instandsetzung der Immobilie, dass in Mauern und Decken/Böden eingedrungenes Wasser (je nach Dauer und Volumen) nicht von alleine in einer akzeptablen Zeit austrocknen kann. Hier ist zu einer technisch unterstützten Trocknung zu raten (professionelle Bautrockner). Eventuell ist auch, je nach Einwirkung und vorhandener Kontamination des Wassers, eine Behandlung gegen Schimmelpilzbefall und eine Desinfektion von betroffenen Gebäudeteilen notwendig.
 
 

Nochmal als kurze Checkliste:

– Beachten Sie den Eigenschutz! Betreten Sie nur standsichere oder freigegebene Gebäude.
– Dokumentieren und beschreiben Sie die Schäden; schätzen Sie die Schadenhöhe.
– Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
– Beachten Sie Ihre Schadenminderungspflicht; beginnen Sie (sofern möglich) mit der Freilegung betroffener Bauteile und der technischen Trocknung.
– Beachten Sie dass es sich eventuell um kontaminiertes Wasser gehandelt hat (z.B. durch Heizöl) und hier weitere Kosten für die fachgerechte Entsorgung und Sanierung entstehen können.
– Achten Sie darauf, was Sie vor Ort unterschreiben sollen.

 

Über den Autor: Carsten Nessler

Carsten Nessler ist Bausachverständiger für die Bewertung von Immobilien und Schäden an Gebäuden. Seine Schwerpunkte liegen auf der Immobilienbewertung von Eigentumswohnungen, Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien, sowie das Auffinden und der entsprechenden Schadenseinschätzung von Bauschäden und Baumängeln – hier insbesondere das Thema Wärmebrücken und Schimmelpilzbefall.

Das große Artikel-Bild zeigt die überschwemmte Uferstraße in Wiesbaden-Biebrich, mit Blick auf den Rhein mit Hochwasser.

Ihr Ansprechpartner bei ImmoWert Hessen: Carsten Nessler

Ihren Sachverständigen erreichen Sie direkt unter 0611 – 157 50 141
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Einfluss von Naturkatastrophen auf die Immobilienbewertung

Zusammen mit Jochem Kierig und Stefan Münch, von Sprengnetter, durfte ich mich über den Einfluss von Naturkatastrophen auf die Immobilienbewertung austauschen. Wie ist mit Überschwemmungen und Hochwasser umzugehen? Was ist bei Risikogebieten für Sturm und Hagel zu berücksichtigen? Welcher Wertansatz wird für die Bewertung von beschädigten Gebäuden angesetzt? Eine interessante Diskussion!

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