Emissionsgrenzwerte für Kamine und Öfen
Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen und Herde (sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen) müssen bestimmte Grenzwerte einhalten
Hierbei muss abgegrenzt werden, ob es sich um eine Heizung handelt (die also zum Beispiel mehrere Räume, oder ein ganze Haus beheizt), oder ob es sich um die zuvorgenannten Einzelraumfeuerungsanlagen handelt (die nur einen Raum beheizen, oder nur dazu dienen sich gemütlich vor ein Feuer zu setzen).
Welche Emissionsgrenzwerte für welche Art von Kamin oder Ofen gelten, welche Brennstoffe und welches Baujahr betroffen ist, welche Nachrüstpflichten und Übergangsfristen gelten und wann sogar eine Stilllegung droht, finden Sie in den nachfolgenden Links:
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Überblick der Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)
- Enthält Vorgaben um den Ausstoß von Luftschadstoffen zu reduzieren
- Enthält Grenzwerte
- Regelt zulässige Brennstoffe
- Regelt bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen und neue Feuerungsanlagen
https://www.bmuv.de/heizen-mit-holz/verordnung-ueber-kleine-und-mittlere-feuerungsanlagen
Übergangsfristen laufen am 31.12.2024 ab (Strengere Regelungen für alte und neue Holzöfen)
https://www.bmuv.de/heizen-mit-holz/neue-vorschriften
Hintergrundinformationen zur Novelle der 1. BImSchV
https://www.bmuv.de/themen/luft/ueberblick-luft/hintergrundinformationen-zur-novelle-der-1-bimschv
Richtig heizen mit Holz
https://www.bmuv.de/heizen-mit-holz
Was ist bei der Nachrüstung zu beachten?
Fragen und Antworten zu Kleinfeuerungsanlagen (FAQ)
https://www.bmuv.de/faqs/kleinfeuerungsanlagen
Umweltwirkungen von Kleinfeuerungsanlagen
Alle Videos mit den Fragen an den Schornsteinfeger finden Sie hier:
Bitte akzeptieren Sie YouTube-Cookies, um dieses Video abzuspielen. Wenn Sie dies akzeptieren, greifen Sie auf Inhalte von YouTube zu, einem Dienst, der von einem externen Dritten bereitgestellt wird. Wenn Sie diesen Hinweis akzeptieren, wird Ihre Auswahl gespeichert und die Seite wird aktualisiert.
Über meinen Werbepartner Energieausweis48 können Sie diesen direkt online bestellen. Dabei ist der Name Programm: In der Regel erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von 48 Stunden.
Wählen Sie, ob Sie alle Daten selbst eingeben, ob Ihnen jemand per Video-Anruf zur Seite steht, oder ob jemand zu Ihnen kommt, die Immobilie in Augenschein nimmt und alle Daten vor Ort erfasst.
Sie wissen nicht welchen Energieausweis Sie benötigen?
Dann prüfen Sie hier welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.
Über meinen Werbepartner Energieausweis48 können Sie diesen direkt online bestellen. Dabei ist der Name Programm: In der Regel erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von 48 Stunden.
Wählen Sie, ob Sie alle Daten selbst eingeben, ob Ihnen jemand per Video-Anruf zur Seite steht, oder ob jemand zu Ihnen kommt, die Immobilie in Augenschein nimmt und alle Daten vor Ort erfasst.
Sie wissen nicht welchen Energieausweis Sie benötigen?
Dann prüfen Sie hier welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.
Ihr Baugutachter und Dozent: Carsten Nessler
Seit über 13 Jahren unterstütze ich meine Kunden bei ihren Fragen zur Immobilie. Sprechen Sie mich an, damit Ihre ungeklärten Fragen nicht zu einem finanziellen Desaster führen.
Weitere Themen zu Schulungen, Seminaren und Workshops finden Sie auf meiner Dozenten- und Speaker-Seite. Schauen Sie sich gerne um.