Muss meine Heizung raus? Welche Folgen hat die Novelle des GEG (GebäudeEnergieGesetz)

von Carsten Nessler
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Das GebäudeEnergieGesetz (GEG) wurde novelliert; das Heizungsgesetz ist beschlossene Sache – Muss meine Heizung jetzt raus?

Die Bundesregierung hat die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen; welche Folgen das für Sie und Ihre Heizung, beziehungsweise für Ihren Neubau hat, lesen Sie hier:

Aktualisierung, Stand 01.01.2024: Das „Heizungsgesetz“ ist am 08.09.2023 vom Bundestag verabschiedet worden und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.

Was Sie als Eigentümer einer Bestands-Immobilie zum Thema alte Heizungen im Bestand und den Austausch von Heizungen beachten müssen sowie die wichtigsten Fragen hierzu, finden Sie hier in meinem Leitfaden:

  • Muss ich meine Heizung jetzt austauschen?
  • Bis wann darf ich meine alte Heizung noch benutzen?
  • Was sind fossile Brennstoffe?
  • Was ist, wenn meine Heizung kaputt geht? Darf ich sie reparieren lassen?
  • Meine alte Heizung ist kaputt und kann nicht mehr repariert werden – was jetzt?
  • Ab wann muss ich eine neue Heizung einbauen?
  • Darf ich jetzt noch eine Ölheizung einbauen?
  • Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
  • Ich nutze Holz / Pellets zum Heizen. Darf ich meine Heizung weiter betreiben?
  • Ich kann mir den Austausch der Heizung nicht leisten! Was soll ich jetzt machen?
  • Ich habe mein Haus bereits geplant und beginne aber erst 2024 mit dem Bau – was muss ich tun?
  • Ab wann gilt das neue Gesetz?
  • Wo kann ich das alles offiziell nachlesen?

Lesen Sie hier das Interview zum Thema „Alles zum neuen Heizungsgesetz“ mit Rechtsanwalt Sven Johns und Baugutachter Carsten Nessler. Das Interview führte Jan Sprengnetter (Geschäftsführer der Sprengnetter GmbH)

Titelbild des Fachmagazins Immobilienmakler von Sprengnetter, mit der Überschrift "Alles zum neuen Heizungsgesetz", mit den Autoren des gleichnamigen Buches Sven Johns und Carsten Nessler. Zu sehen ist auch Jan Sprengnetter, der die beiden interviewt hat.
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10 Fragen zum Heizungsgesetz und 10 knackige Antworten zum Download

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Für wen ist dieser Leitfaden geeignet?
Der Info-Leitfaden eignet sich für alle Immobilien-Eigentümer (Eigennutzer und Vermieter), Immobilienmakler und Hausverwalter. Hier finden Sie die Antworten zum GEG!

Muss meine Heizung raus? Wie lange darf ich meine Heizung noch behalten? Darf ich meine Heizung reparieren lassen? Was ist mit meiner Gasetagenheizung? Wann ist was fällig?

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Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Betroffen sind Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Das GEG unterscheidet Anforderungen an Bestandsgebäude, an Neubauten in Neubaugebieten und Neubauten die in Baulücken errichtet werden.


 

Gibt es weitere Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude?

Es gibt noch weitere Themen als nur den Austausch oder die Reparatur der Heizung! Welche weiteren Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude gelten, lesen Sie im Beitrag Nachrüstpflicht für Bestandsgebäude durch GebäudeEnergieGesetz – GEG.


 

Wo kann ich das alles offiziell nachlesen?

Gesetz für Erneuerbares Heizen (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

– Startschuss für klimafreundliches Heizen: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) Häufig gestellte Fragen (FAQ) (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Drucksache 415/23 – Bundesrat)

Das Gebäudeenergiegesetz (mit Link zum Bundesgesetzblatt und zur gültigen Fassung des GEG unter gesetze-im-internet.de) (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

– Die kommunale Wärmeplanung informiert ob mit einem Fernwärmeanschluss zu rechnen ist (mit Link zum Wärmeplanungsgesetz) (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

[Alle Links, sofern nicht anders gekennzeichnet, Stand 29. Mai 2024]


 

Weitere Infos / Seminare

Eine Fotocollage des Baugutachters Carsten Nessler vor Windkraftanlagen auf grünen Wiesen. Die Beschriftung lautet: "Game Changer Energiewende. Carsten Nessler. Heizarten, Heizmittel im Kurzüberblick - Was ist erlaubt und was verboten?"

Immobilienprofis aufgepasst: Wie wirkt sich die Energiewende auf den Immobilienmarkt aus? Was bedeutet das für Ihre Arbeit als Immobilienmakler oder Baufinanzierungsberater? Wie können Sie Ihr Geschäftsfeld erweitern? Um diese Fragen zu beantworten, hat Sprengnetter in Kooperation mit Johns Datenschutz GmbH ein brandaktuelles digitales Event organisiert – Gamechanger Energiewende: alles, was Immobilienmakler und Baufinanzierungsberater jetzt wissen müssen. In meinen Vorträgen geht es um:
– Die unterschiedlichen Heizarten sowie Heizmittel im Kurz-Überblick – Was ist verboten; was ist weiterhin erlaubt?
– Einen Überblick zu Photovoltaik, Mieterstrom und Balkonkraftwerken – Welche neuen Regelungen gelten und wo besteht Handlungsbedarf? 

Wenn auch Sie eine Schulung, einen Vortrag, oder ein Inhouse-Workshop zum Thema neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigen, sprechen Sie mich gerne an!


 

 

Dies alles gilt nur bei unveränderten Bestandsgebäuden; sofern Sie an Ihrem Gebäude etwas erneuern, umbauen, ausbauen, oder erweitern wollen, treten möglicherweise weitere Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes ein.

Die in diesem Artikel angegebenen Informationen können nicht alle Eventualitäten Ihres Sachverhalts oder Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigen! Änderungen oder Ergänzungen der gesetzlichen Anforderungen sind nach Veröffentlichung dieses Artikels möglicherweise nicht unmittelbar hier ergänzt worden.

Bei Fragen zum Zustand Ihrer Immobilie sprechen Sie gerne Ihren Baugutachter an. Bei detaillierten Fragen zum GEG oder zum Energieausweis, wenden Sie sich bitte an einen regionalen Energieberater.

Über den Autor: Carsten Nessler

Als Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden und für Immobilienbewertung ist Carsten Nessler Ihr qualifizierter Ansprechpartner des Wiesbadener Sachverständigenbüros ImmoWert Hessen. Egal, ob Sie Fragen haben zu Baumängeln bei einer Bauabnahme, zu Bauschäden im Bestand, zur Wohnflächenberechnung Ihrer Immobilie, oder ob Sie Sorge haben sprichwörtlich die Katze im Sack zu kaufen, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie erwerben möchten – sprechen Sie ihn an und Sie erhalten die benötigten Informationen. ImmoWert Hessen unterstützt Sie vor Ort in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und der weiteren Umgebung des Rhein-Main-Gebietes mit einer Begutachtung von Schäden und Mängeln vor Ort, mit einem Beweissicherungsverfahren, oder mit einer Wohnflächenberechnung. Gerne begleitet Sie Ihr Baugutachter mit Sachverstand bei der Bauabnahme, beim Hauskauf, oder beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Rufen Sie an!

Das Hauptbild in diesem Artikel zeigt eine überalterte Heizung sowie die Skala eines Energieausweises mit den Energieeffizienzklassen.

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