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Aus für Schottergärten! Erst Frankfurt, jetzt hessenweit und bald bundesweit?!

Erst kürzlich hatte die Stadt Frankfurt in einer neuen Gestaltungssatzung den Bau von Schottergärten untersagt. Jetzt gilt das Verbot von Schottergärten in ganz Hessen.

 

Verbot von Steingärten in ganz Hessen!

Diese auch als Steingärten bekannten Flächen, die hauptsächlich mit Schotter, Kies oder ähnlichem bedeckt und spärlich bepflanzt sind, erfreuten sich aufgrund ihrer vermeintlichen Pflegeleichtigkeit einer gewissen Beliebtheit. Allerdings haben sie gravierende negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, und könnten sogar Schäden am eigenen Gebäude verursachen.

Über das novellierte Hessisches Naturschutzgesetz in Verbindung mit der Hessischen Bauordnung kommt nun das Verbot von Schottergärten.


 

Schottergärten versiegeln Bodenfläche

Schottergärten führen zur Versiegelung der Bodenfläche, wodurch Regenwasser nicht mehr in den Boden eindringen kann. Dies kann zu einer Überlastung der städtischen Entwässerungssysteme und sogar zu Wasserschäden am eigenen Gebäude führen. Ursächlich ist hier meist die unter den Steinen liegende Folie oder ein wurzeldichtes Vlies, das ein Versickern des Regenwasser verhindert, oder extrem verlangsamt.


 

Steingärten erhitzen die Umgebung

Die Steine in Schottergärten heizen sich stark auf und geben die gespeicherte Wärme nachts ab. Dies beeinträchtigt das Mikroklima erheblich und kann zu erhöhten Umgebungstemperaturen führen.


 

Schotter bietet wenig Lebensraum

Schottergärten bieten nur wenig Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere, was zu einem Rückgang der Artenvielfalt führt.

Daher ist es sowohl aus ökologischer als auch aus praktischer Sicht ratsam, auf begrünte Gärten zu setzen. Sie sind nicht nur optisch ansprechender, sondern fördern auch das lokale Ökosystem, verbessern das Mikroklima und können bei richtiger Planung pflegeleicht sein. Machen wir es also wie Hessen und setzen wir auf grüne Gärten statt auf graue!


 

Hessen verbietet Steingärten – Gesetzliche Grundlage

Und für alle die, die es nur auf dem Rechtswege verstehen wollen: Der § 8 der Hessischen Bauordnung (HBO) liest sich wie folgt „… nicht überbaute Flächen sind wasserdurchlässig herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen …

Die gerade im Hessischen Landtag beschlossene Novelle des Hessisches Naturschutzgesetz (HeNetG) bringt es auf den Punkt: „… Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine zulässige Verwendung …“ Die Gesetzesnovelle wird in den kommenden Wochen verkündet und tritt danach in Kraft.


 

Wo kann ich das alles offiziell nachlesen?

Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft
(Hessisches Naturschutzgesetz – HeNatG) (Hessische Landesregierung)

Gesetzentwurf als PDF – Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft
(Hessisches Naturschutzgesetz – HeNatG) (Hessische Landesregierung)

Die Neufassung des Hessischen Naturschutzgesetzes (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Stellungnahmen zum Gesetzentwurf des Hessischen Naturschutzgesetzes (Hessischer Landtag)

§ 8 der Hessischen Bauordnung (HBO) (Hessisches Ministerium der Justiz)

[Alle Links, Stand 10. November 2023]


 

Hessen verbietet Schottergärten: Die in diesem Artikel angegebenen Informationen können nicht alle Eventualitäten Ihres Sachverhalts oder Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigen! Änderungen oder Ergänzungen der gesetzlichen Anforderungen sind nach Veröffentlichung dieses Artikels möglicherweise nicht unmittelbar hier ergänzt worden.

Bei Fragen zum Zustand Ihrer Immobilie, oder vor dem Kauf einer Immobilie, sprechen Sie gerne Ihren Baugutachter Carsten Nessler an. Über den Autor: Carsten Nessler

Als Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden und für Immobilienbewertung ist Carsten Nessler Ihr qualifizierter Ansprechpartner des Sachverständigenbüros ImmoWert Hessen aus Wiesbadener. Egal, ob Sie Fragen haben zu Baumängeln bei einer Bauabnahme, zu Bauschäden im Bestand, oder ob Sie Sorge haben sprichwörtlich die Katze im Sack zu kaufen, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie erwerben möchten – sprechen Sie ihn an und Sie erhalten die benötigten Informationen. ImmoWert Hessen unterstützt Sie vor Ort in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und der weiteren Umgebung des Rhein-Main-Gebietes mit einer Begutachtung von Schäden und Mängeln vor Ort, mit einem Beweissicherungsverfahren, oder mit einer Wohnflächenberechnung. Gerne begleitet Sie Ihr Baugutachter mit Sachverstand bei der Bauabnahme oder beim Hauskauf. Rufen Sie an!

Das Hauptbild in diesem Artikel zeigt einen Schottergarten (auch Steingarten genannt), bei dem die sonst üblicherweise begrünte Fläche eines Vorgartens, mit Steinen, Schotter und Pflastersteinen belegt wurde.

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