Aus Gebäudeenergiegesetz wird Gebäudemodernisierungsgesetz

von Carsten Nessler
4.6
(129)

 

Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das Gebäudemodernisierungsgesetz werden – Was außer dem Namen ändert sich?

Das Heizungsgesetz soll abgeschafft werden. Da aber in dem Gebäudeenergiegesetz (wie es richtig heißt) viele Dinge drinstehen, die nicht einfach so abgeschafft werden können muss zeitgleich ein neues Gesetz her: Das Gebäudemodernisierungsgesetz.

„Der König ist tot, es lebe der König!“ Dieser Ausruf der französischen Monarchie steht symbolisch für einen nahtlosen Übergang der Macht. Er wird sinngemäß auch auf eine Vielzahl von Inhalten aus dem Gebäudeenergiegesetz zutreffen, die Ihren wortgleichen Weg in das neue Gesetz finden müssen.

 

Warum diese Änderung?

Die Bundesregierung hat versprochen das Heizungsgesetz abzuschaffen*. Da gesetzliche Regelungen aber aus bestimmten Gründen da sind und es ohne diese Regelungen zu Missverständnissen von Vorgaben kommen würde, gibt es eben ein neues Gesetz mit ähnlichen oder sogar gleichen Inhalten. Also „Alter Wein in neuen Schläuchen“?! Ich hoffe nicht! Denn das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden*.

 

Was ändert sich?

Das wissen wir noch nicht! Was mit der Aussage gemeint ist, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden soll, ist bislang unklar.

Sicher ist, dass die Vorgaben aus der Europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Hierin sind schärfere Maßnahmen enthalten, so unter anderem das frühere Aus für fossile Brennstoffe in Heizungen.

Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, dürfen demnach nur noch bis zum 31.12.2039 betrieben werden und müssen hiernach ausgetauscht oder abgeschaltet werden. Im ursprünglichen Gebäudeenergiegesetz war hierfür der 31.12.2044 vorgesehen.

 

Was wird bleiben?

Auch das wissen wir noch nicht genau! Da das aktuelle Gebäudeenergiegesetz weit mehr regelt als nur Heizungsanlagen, werden viele Inhalte in ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz übernommen werden müssen.

Das Gebäudeenergiegesetz gliedert sich zur Zeit grob wie folgt:

  • Energetische Anforderungen an Gebäude
    – Verbindliche Vorgaben zur Energiemenge, die Neubauten und bestimmte Sanierungen nicht überschreiten dürfen
    – Mindestwärmeschutz-Vorgaben bei Änderungen der Gebäudehülle und im Bestand
  • Anforderungen an Heizungsanlagen
    – Pflicht, energieeffiziente Heizungstechnik bei Neubau und Austausch zu verwenden
    – Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen / Warmwasser
  • Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
    – Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen bei Neubau, Verkauf, Vermietung etc.
    – Formale Anforderungen an Inhalt, Ausstellung und Verwendung
  • Berechnungsgrundlagen und -verfahren
    – Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
    – Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
  • Sanierungs- und Modernisierungspflichten im Bestand
    – Nachrüstpflichten unter bestimmten Voraussetzungen
  • Nachweis- und Dokumentationspflichten
    – Nachweise über Einhaltung der Vorgaben bei Bau oder Modernisierung
  • Betreiberpflichten
    – Wartung, Instandhaltung, Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen
  • Anforderungen an Wärmedämmungen
    – Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen
    – Dämmung von Dach oder oberste Geschossdecke
    – Dämmung von weiteren Außenbauteilen
  • Besondere Gebäude und Ausnahmen
    – Kleine Gebäude
    – Denkmalgeschützte Gebäude
  • Bußgeldvorschriften

 

Wann wird das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft treten?

Aufgrund der europäischen Vorgaben aus der Gebäuderichtlinie (EPBD) ist davon auszugehen, dass die Umsetzung bis zum 29.05.2026 erfolgen wird.

 

Wo kann ich das offiziell nachlesen?

*) Auszug aus dem Fraktions-Briefing zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 10.12.2025: „Die Bundesregierung wird Ende Februar die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschließen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Zur Ausgestaltung dieses gemeinsamen Zieles werden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit den Fachpolitikern der Fraktionen und den beiden Ministerinnen für Wirtschaft und Energie sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen bis Ende Januar 2026 Eckpunkte erarbeiten. Auf deren Basis wird die Bundesregierung dann umgehend den Kabinettsentwurf erstellen.

Aus Zentrale Vorhaben für ein zukunftssicheres Deutschland: „Das Heizungsgesetz soll durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden. Die Eckpunkte dafür sollen umgehend erarbeitet werden. Dann kann das Kabinett schon im Frühjahr einen neuen Gesetzentwurf beschließen und ins parlamentarische Verfahren geben.

[Alle Links, sofern nicht anders gekennzeichnet, Stand 19. Januar 2026]


 

Weitere Infos / Seminare

Eine Fotocollage des Baugutachters Carsten Nessler vor Windkraftanlagen auf grünen Wiesen. Die Beschriftung lautet: "Game Changer Energiewende. Carsten Nessler. Heizarten, Heizmittel im Kurzüberblick - Was ist erlaubt und was verboten?"

Immobilienprofis aufgepasst: Wie wirkt sich die Energiewende auf den Immobilienmarkt aus? Was bedeutet das für Ihre Arbeit als Immobilienmakler oder Baufinanzierungsberater? Wie können Sie Ihr Geschäftsfeld erweitern? Um diese Fragen zu beantworten, hat Sprengnetter in Kooperation mit Johns Datenschutz GmbH ein brandaktuelles digitales Event organisiert – Gamechanger Energiewende: alles, was Immobilienmakler und Baufinanzierungsberater jetzt wissen müssen. In meinen Vorträgen geht es um:
– Die unterschiedlichen Heizarten sowie Heizmittel im Kurz-Überblick – Was ist verboten; was ist weiterhin erlaubt?
– Einen Überblick zu Photovoltaik, Mieterstrom und Balkonkraftwerken – Welche neuen Regelungen gelten und wo besteht Handlungsbedarf? 

Wenn auch Sie eine Schulung, einen Vortrag, oder einen Inhouse-Workshop zum Thema des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes benötigen, sprechen Sie mich gerne an!


 

 Bei Fragen zum Zustand Ihrer Immobilie sprechen Sie gerne Ihren Baugutachter an. Bei detaillierten Fragen zum aktuellen GEG, oder zum Energieausweis, wenden Sie sich bitte an einen regionalen Energieberater.

Über den Autor: Carsten Nessler

Als Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden und für Immobilienbewertung ist Carsten Nessler Ihr qualifizierter Ansprechpartner des Wiesbadener Sachverständigenbüros ImmoWert Hessen. Egal, ob Sie Fragen haben zu Baumängeln bei einer Bauabnahme, zu Bauschäden im Bestand, zur Wohnflächenberechnung Ihrer Immobilie, oder ob Sie Sorge haben sprichwörtlich die Katze im Sack zu kaufen, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie erwerben möchten – sprechen Sie ihn an und Sie erhalten die benötigten Informationen. ImmoWert Hessen unterstützt Sie vor Ort in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und der weiteren Umgebung des Rhein-Main-Gebietes mit einer Begutachtung von Schäden und Mängeln vor Ort, mit einem Beweissicherungsverfahren, oder mit einer Wohnflächenberechnung. Gerne begleitet Sie Ihr Baugutachter mit Sachverstand bei der Bauabnahme, beim Hauskauf, oder beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Rufen Sie an!

Das Hauptbild in diesem Artikel zeigt einen alten Heizöltank – stilisiert einmal in grau für das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einmal in bunt für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz.

Sie benötigen einen Energieausweis?

Über meinen Werbepartner Energieausweis48 können Sie diesen direkt online bestellen. Dabei ist der Name Programm: In der Regel erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von 48 Stunden.

Wählen Sie, ob Sie alle Daten selbst eingeben, ob Ihnen jemand per Video-Anruf zur Seite steht, oder ob jemand zu Ihnen kommt, die Immobilie in Augenschein nimmt und alle Daten vor Ort erfasst.

Sie wissen nicht welchen Energieausweis Sie benötigen?
Dann prüfen Sie hier welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.

Sie benötigen einen Energieausweis?

Über meinen Werbepartner Energieausweis48 können Sie diesen direkt online bestellen. Dabei ist der Name Programm: In der Regel erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von 48 Stunden.

Wählen Sie, ob Sie alle Daten selbst eingeben, ob Ihnen jemand per Video-Anruf zur Seite steht, oder ob jemand zu Ihnen kommt, die Immobilie in Augenschein nimmt und alle Daten vor Ort erfasst.

Sie wissen nicht welchen Energieausweis Sie benötigen?
Dann prüfen Sie hier welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der richtige ist.

Wie hilfreich / informativ war dieser Beitrag?

Klicken Sie gerne 5 Sterne um den Beitrag zu bewerten!

Durchschnittlich mit 4.6 Sternen bewertet... sagten 129 Leser

Bisher keine Bewertungen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut mir leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie uns diesen Beitrag verbessern!

Wie kann ich diesen Beitrag verbessern?

Lesen Sie auch folgende Beiträge: