Nachdem man sich über den Preis einer Immobilie einig geworden ist, war es das doch … oder? Kaufpreis zahlen und fertig. Leider nein! Beim Erwerb einer Immobilie kommen noch weitere Kosten auf den Käufer zu, die den schlussendlich zu zahlenden Preis einer Immobilie erhöhen. Wieviel Kosten auf Sie zukommen und welche Kosten das im Einzelnen sind, lesen Sie hier.
Welche Unterlagen Sie für den Kauf eines Hauses benötigen und was Sie alles beachten müssen, lesen Sie in meiner Checkliste.
Zum gezahlten Kaufpreis einer Immobilie kommen noch zwei Arten von zusätzlichen Kosten auf den Erwerber zu – die offensichtlichen Kaufnebenkosten und möglicherweise weitere Nebenkosten.
Kaufnebenkosten von Immobilien
Zu den bekannten und offensichtlichen Kosten zählen:
die Grunderwerbsteuer
die Notarkosten
die Kosten für die Grundbucheintragung
und eventuell eine Maklerprovision
Hierbei ist zwischenzeitlich mit insgesamt bis zu 13% des Kaufpreises an zusätzlichen Kosten für den Immobilienerwerb zu rechnen.
Eine beispielhafte Berechnung für Kaufpreise und die entsprechenden Kaufnebenkosten können Sie weiter unten im Online-Kostenrechner durchführen.
Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer
Mit dem Kauf einer Immobilie ist die Grunderwerbsteuer fällig (nicht zu verwechseln mit der meist vierteljährlich anfallenden Grundsteuer). Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland, in dem der Immobilienkauf stattfindet, unterschiedlich und liegt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises der Immobilie. Die Grunderwerbsteuer ist an das Finanzamt abzuführen; nach Erhalt der Steuer wird vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, damit die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch erfolgen kann.
Kaufnebenkosten: Notargebühren
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf in Deutschland einer notariellen Beurkundung. Über die Erstellung eines Kaufvertrages hinaus, nimmt der Notar im Zuge seiner Betreuung auch weitere Aufgaben wahr: Unter anderem die Beantragung über die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, sowie die spätere Eintragung des neuen Eigentümers und einer eventuell vorhandenen Hypothek. Das Einholen einer Bestätigung der Gemeinde, dass diese ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt (Negativattest). Die gegebenenfalls notwendige Zustimmung des Verwalters eines nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilten Wohnhauses mit mehreren Eigentumswohnungen.
Hierfür werden Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fällig; diese werden nicht prozentual berechnet, sondern orientieren sich an der Gebührentabelle des Geschäftswertes. In dem unten aufgeführten Online-Rechner liegen die Kosten bei zirka einem dreiviertel bis knapp einem Prozent der Kaufpreissumme.
Kaufnebenkosten: Grundbucheintragung
Jedes Besitzverhältnis an Grundstücken in Deutschland ist in einem Grundbuch eingetragen (Eigentümer einer Eigentumswohnung besitzen über ihren Miteigentumsanteil der Wohnung ebenfalls ein Teil des Grundstücks). Die Grundbücher werden beim Grundbuchamt geführt und das Grundbuchamt nimmt entsprechend die Eintragungen vor, die der Notar beantragt hat. Die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch kann übrigens erst erfolgen, wenn von diesem die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde.
Die Gebühren des Grundbuchamtes werden wiederum nicht prozentual, sondern nach einer Gebührentabelle abgerechnet. Bei den ausgewählten Beispielen im nachfolgenden Online-Rechner bewegen sich die Kosten bei knapp einem halben Prozent des Kaufpreises.
Kaufnebenkosten: Maklerprovision
Für die teilweise zeitaufwändige Vermarktung einer Immobilie wird häufig ein Immobilienmakler beauftragt. Dieser stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (zum Beispiel nach dem Gebäudeenergiegesetz – GEG) in den Immobilien-Inseraten angegeben werden. Anhand der zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen erstellt der Makler meist ein Exposé, veröffentlicht die Verkaufsabsicht in Zeitungen sowie im Internet und organisiert die Besichtigungstermine. Hierfür kann eine Maklerprovision in marktüblicher Höhe verlangt werden; diese liegt je nach Region und Objekt zwischen 3% und 5% (Netto) des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Seit Ende des Jahres 2020 erfolgt die Zahlung der Provision für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern* zu gleichen Teilen durch den Verkäufer und Käufer (sofern dieser ein Verbraucher, also eine Privatperson ist). Somit zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 50 % der Provision, sofern nicht die gesamte Provision im Innenverhältnis durch den Verkäufer geleistet wird.
*) laut Gesetzgeber gilt dabei als „Einfamilienhaus“ jedes Gebäude, das in erster Linie den Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient. Unschädlich ist jedoch eine weitere Wohnung von untergeordneter Bedeutung (zum Beispiel eine Einliegerwohnung).
Was Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten müssen und welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, lesen Sie in meiner Checkliste.
Es gibt mögliche weitere Nebenkosten, die den Erwerber einer Immobilie zusätzlich finanziell belasten können, zum Beispiel:
– Bereitstellungszinsen (beim Neubau)
– Doppelte Belastung durch verfrühten Kauf und weitere Mietzahlung der angemieteten Immobilie, oder Bauverzug (verzögerte Fertigstellung beim Neubau)
– Finanzierungskosten der Hypothek (Zins und Tilgung)
– Kosten für die Garten- und Außenanlage (beim Neubau)
– Renovierungs- und Instandsetzungskosten einer Bestandsimmobilie
– Umzugskosten / neue Küche
– Grundsteuer (wird über den Einheitswert der Immobilie und den Steuerhebesatz der Gemeinde berechnet)
– wenn die Immobilie in einem Sanierungsgebiet liegt und die Ausgleichsbeträge noch nicht entrichtet wurden
– wenn die kommunalen Erschließungsbeiträge noch nicht beglichen wurden
– erhöhte Instandhaltungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie
Welche Nebenkosten fallen beim Hauskauf an?
Nutzen Sie die folgende Beispielberechnung von Kaufnebenkosten (Online-Rechner)
(Alle Kosten beziehen sich auf jeweils eine spezielle Verkaufsabwicklung. Kosten beim Notar: Beurkundung eines Kaufvertrages, mit Auflassungsvormerkung und Eintragung einer Grundschuld. Kosten für die Eintragungen im Grundbuch: Auflassungsvormerkung, Löschung der Auflassungsvormerkung, Umschreibung (Eigentümerwechsel), Kataster-Fortschreibung und Eintragung von 80% des Kaufpreises als Buchgrundschuld (Finanzierung), sowie ein unbeglaubigter Grundbuchauszug. Die Kosten sind teilweise für eine bessere Darstellung gerundet. Veränderungen des Kaufpreises, des Grunderwerbsteuersatzes, der Maklerprovision, oder sonstiger behördlicher Kosten, verändern entsprechend auch die Summe der Nebenkosten. Die Berechnung bezieht sich auf die Kosten zum Stand August 2021; die Grunderwerbsteuer auf den Stand Juni 2023.)
Die ausgerechneten Kaufnebenkosten des Notars sind teilweise gerundet und interpoliert. Für die Kosten kann keine Gewähr übernommen werden; bitte erfragen Sie die genauen Kosten bei Ihrem Notar! Sollte der Notar weitere Aufgaben erfüllen, so zum Beispiel Einholung der Verwalterzustimmung, oder Einholung des Negativattests der Gemeinde, können weitere Kosten anfallen.
Die ausgerechneten Kaufnebenkosten des Grundbuchamtes sind teilweise gerundet und interpoliert. Für die Kosten kann keine Gewähr übernommen werden; bitte erfragen Sie die genauen Kosten bei Ihrem Notar oder zuständigen Grundbuchamt! Je nach Kreditinstitut wird die Eintragung der Finanzierung als Briefrecht gefordert, sowie ein beglaubigter Grundbuchauszug; dies erhöht die Kosten der Eintragung in das Grundbuch.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer je Bundesland?
Die Grunderwerbsteuer variiert in den 16 Bundesländern zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.
Tabelle mit der jeweiligen Grunderwerbsteuer der einzelnen Bundesländer (Stand Juni 2024)
Bundesland | Steuersatz | Stand |
---|---|---|
Baden-Württemberg (BW) | 5,00 % | seit Nov. 2011 |
Bayern (BY) | 3,50 % | seit Sep. 2006 |
Berlin (BE) | 6,00 % | seit Jan. 2014 |
Brandenburg (BB) | 6,50 % | seit Jul. 2015 |
Bremen (HB) | 5,00 % | seit Jan. 2014 |
Hamburg (HH) | 5,50 % | seit Jan. 2023 |
Hessen (HE) | 6,00 % | seit Aug. 2014 |
Mecklenburg-Vorpommern (MV) | 6,00 % | seit Jul. 2019 |
Niedersachsen (NI) | 5,00 % | seit Jan. 2014 |
Nordrhein-Westfalen (NW) | 6,50 % | seit Jan. 2015 |
Rheinland-Pfalz (RP) | 5,00 % | seit Mär. 2012 |
Saarland (SL) | 6,50 % | seit Jan. 2015 |
Sachsen (SN) | 5,50 % | seit Jan. 2023 |
Sachsen-Anhalt (ST) | 5,00 % | seit Mär. 2012 |
Schleswig-Holstein (SH) | 6,50 % | seit Jan. 2014 |
Thüringen (TH) | 5,00 % | seit Jan. 2024 |
Über den Autor: Carsten Nessler
Ihr Bausachverständiger Carsten Nessler von ImmoWert Hessen unterstützt Sie gerne, wenn Sie sich beim Immobilienkauf unsicher sind, ob Sie ’die Katze im Sack kaufen’. Fragen Sie nach unserer Immobilien-Kaufberatung! Auch wenn Sie sich unschlüssig sind, ob in dem Gebiet eine Erhaltungssatzung erlassen wurde, das Gebäude unter Denkmalschutz steht, es noch offene Erschließungskosten gibt, oder die Immobilie in einem Sanierungsgebiet liegt, steht Ihnen Ihr Baugutachter Carsten Nessler mit einer Immobilien-Kaufbegleitung mit Rat und Tat zur Seite. Unser Einsatzgebiet erstreckt sich von Wiesbaden, über den Vordertaunus, nach Frankfurt und umschließt im Süden Darmstadt, Groß-Gerau, Rüsselsheim, sowie Mainz mit den umliegenden Ortschaften.
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